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554a) – DER BALL IST IN BEWEGUNG ZU HALTEN
a) Der Ball ist jederzeit in Bewegung zu halten. Eine Mannschaft, die in der eigenen Verteidigungszone in Ballbesitz ist, muss
554b) – VERSCHIEBEN DES TORES
a) Ein Feldspieler oder Torhüter der absichtlich einen Torpfosten aus seiner normalen Position verschiebt, ist wie folgt zu bestrafen: kleine
554c) – SCHIESSEN ODER WERFEN DES BALLS AUS DEM SPIELFELD
Ein Spieler, der den Ball absichtlich aus dem Spielfeld schiesst oder ein Torhüter der den Ball direkt aus dem Spielfeld
554d) – INORDNUNGBRINGEN DER AUSRÜSTUNG
CH 5.54d.1. Handelt es sich nach Ansicht des Schiedsrichters im Falle eines Torhüters um eine kleinere Reparatur, die rasch erledigt
554e) – VERLETZTER SPIELER WEIGERT SICH DAS SPIELFELD ZU VERLASSEN
Ein verletzter Spieler, der sich weigert, das Spielfeld zu verlassen, ist wie folgt zu bestrafen: kleine Strafe (2’)
554f) – ZU VIELE SPIELER AUF DEM SPIELFELD NACH ERZIELEN EINES TORES
Eine Mannschaft, die nach dem erzielen mehr Spieler auf dem Spielfeld hat, als für einen kompletten Spielerwechsel notwendig sind, ist
554g) – FEHLVERHALTEN BEI ANSPIELEN
CH 554g. Fehlverhalten bei Anspielen – diese Regelung wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:a) Beim ersten Fehlverhalten der Mannschaft wird
555 – ILLEGALE ODER GEFÄHRLICHE AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE
CH 5.55e.1. DIESE SCHWEIZ-SPEZIFISCHE REGEL IST ZURZEIT NICHT IN KRAFTDiese Regel ist sinngemäss anzuwenden, wenn ein Spieler einen Schuh respektive
556 – GEBROCHENER STOCK
Ein gebrochener Stock ist ein Stock, der nach Ansicht der Schiedsrichter nicht mehr geeignet ist, um damit normal zu spielen.