Ausreichend geschützte Bereiche, die eine mögliche Behinderung der Torrichter durch Dritte ausschliessen, sind hinter den Banden im Bereich der beiden
Kategorie: Abschnitt 1 – Spielfeld
143 – ZEITNEHMERTISCH
CH 1.43.1. Der Zeitnehmertisch muss mindestens Platz für zwei Personen bieten. Zwischen den beiden Strafbänken befindet sich der Zeitnehmertisch. Dieser
151 – SIRENE
CH 1.51.1. Bei dem Geräuschgerät kann es sich auch um eine Pfeife handeln. Jedes Spielfeld ist mit einer Sirene oder
152 – UHR
Interpretation: Diese Bestimmungen gelten für ISBHF AAA Meisterschaften, für alle anderen Anlässe sind kleinere Bereich zulässig. CH 1.52.1. Alle Spielfelder,
153 – ROTE UND GRÜNE LICHTER
CH 1.53.1. Rote und grüne Lichter sind für Spiele unter der Jurisdiktion von Swiss Streethockey nicht vorgeschrieben. Hinter jedem Tor
160 – UMKLEIDEKABINE FÜR SPIELER
CH 1.60.1. Für die Gastmannschaft ist zwingend eine Umkleidekabine zur Verfügung zu stellen, die mindestens Platz für 15 Personen bietet.
161 – UMKLEIDEKABINE FÜR SCHIEDSRICHTER
CH 161.1. Sind keine abgetrennten und ausschliesslichen Garderoben für Schiedsrichter vorhanden, so ist ein entsprechender Bereich mit Stühlen zur Verfügung
170 – SPIELFELDBELEUCHTUNG
Alle Spielfelder sind mit einer Beleuchtung auszustatten, die es Spielern, Offiziellen und Zuschauern erlaubt, dem Spiel jederzeit und ohne Schwierigkeiten
171 – RAUCHEN IN STADIEN
In geschlossenen Stadien ist das Rauchen sowohl im Spieler- als auch im Zuschauerbereich untersagt. Dies beinhaltet ausdrücklich auf die Umkleidekabinen
172 – MUSIK IN DEN STADIEN
Das Abspielen von Musik während des Spiels und der Time-outs ist untersagt. Interpretation: Es ist zulässig während der Auswärmphase und