CH 1.30.1. Die Torpfosten dürfen auch einen kleineren Durchmesser aufweisen. Der Durchmesser muss jedoch für Pfosten und Querlatte einheitlich sein.
Kategorie: Reglement Artikel
140 – SPIELERBÄNKE
CH 1.40.1. Regelungen betreffend Spieler- und Strafbänke. Spielfeder der NLA, die nach dem 31.7.2015 geplant werden, sind nach den Richtlinien
141 – STRAFBANKEN
Jedes Spielfeld ist mir zwei identischen Bänken, Strafbänke genannt, ausgerüstet, die Platz für je mindestens 5 Spieler bieten müssen. Die
142 – TORRICHTER BEREICH
Ausreichend geschützte Bereiche, die eine mögliche Behinderung der Torrichter durch Dritte ausschliessen, sind hinter den Banden im Bereich der beiden
143 – ZEITNEHMERTISCH
CH 1.43.1. Der Zeitnehmertisch muss mindestens Platz für zwei Personen bieten. Zwischen den beiden Strafbänken befindet sich der Zeitnehmertisch. Dieser
151 – SIRENE
CH 1.51.1. Bei dem Geräuschgerät kann es sich auch um eine Pfeife handeln. Jedes Spielfeld ist mit einer Sirene oder
152 – UHR
Interpretation: Diese Bestimmungen gelten für ISBHF AAA Meisterschaften, für alle anderen Anlässe sind kleinere Bereich zulässig. CH 1.52.1. Alle Spielfelder,
153 – ROTE UND GRÜNE LICHTER
CH 1.53.1. Rote und grüne Lichter sind für Spiele unter der Jurisdiktion von Swiss Streethockey nicht vorgeschrieben. Hinter jedem Tor
160 – UMKLEIDEKABINE FÜR SPIELER
CH 1.60.1. Für die Gastmannschaft ist zwingend eine Umkleidekabine zur Verfügung zu stellen, die mindestens Platz für 15 Personen bietet.
161 – UMKLEIDEKABINE FÜR SCHIEDSRICHTER
CH 161.1. Sind keine abgetrennten und ausschliesslichen Garderoben für Schiedsrichter vorhanden, so ist ein entsprechender Bereich mit Stühlen zur Verfügung